Organisation
Mitglieder der Genossenschaft
Mitglieder können Personen werden, die ihren Wohnsitz im Wirtschaftsgebiet der Migros Zürich haben. Die Genossenschaft gibt Anteilscheine im Nennwert von zehn Franken aus, die auf den Namen des jeweiligen Mitglieds lauten. Die Gesamtheit der Mitglieder (340‘340 Genossenschafterinnen und Genossenschafter; Stand 01.01.2023) hat unter anderem die Befugnis zur Statutenänderung und zur Wahl der Verwaltung. Sie beschliesst über die Jahresrechnung und die Verwendung des Reinertrages.
Genossenschaftsrat
Der Genossenschaftsrat der Migros Zürich besteht aus 60 Abgeordneten aus der Gesamtheit der Mitglieder. Die Frauen müssen darin eine Mehrheit bilden. Der Rat nimmt zu wichtigen Fragen der Genossenschaft konsultativ Stellung und kann zusammen mit der Verwaltung unter anderem über grundsätzliche Änderungen in der Geschäftspolitik befinden. Er entscheidet auch über kulturelle und soziale Engagements von dauerhaftem Charakter und umfassender finanzieller Tragweite.
Daniel Schindler aus Glarus ist der Genossenschaftsratspräsident 2024-2028.
Verwaltung
Die Verwaltung der Genossenschaft Migros Zürich besteht aus sieben Mitgliedern. Sie ist für die Behandlung aller Geschäfte der GMZ-Gruppe zuständig, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind. Sie legt die geschäftlichen und ideellen Ziele des Unternehmens in Übereinstimmung mit den Interessen der Migros-Gemeinschaft fest. Sie überträgt der Geschäftsleitung die zur Planung und Führung des Unternehmens notwendigen Befugnisse und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Gesamtheit der Mitglieder und des Genossenschaftsrates.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung führt die Geschäfte der Genossenschaft Migros Zürich. Sie trifft alle Massnahmen, die die geschäftlichen und ideellen Ziele der Migros Zürich fördern.