<p><strong>1. Grosskunden-Programm</strong></p>

<p>Das Grosskunden-Programm ist f&uuml;r Gesch&auml;ftskunden der Genossenschaft Migros Z&uuml;rich, Gesch&auml;ftssitz Z&uuml;rich (nachfolgend &laquo;Migros Z&uuml;rich&raquo; genannt) bestimmt. &nbsp;</p>

<p>Das Grosskunden-Programm umfasst</p>

<ul>
<li>eine Kontaktstelle f&uuml;r die Anliegen der Gesch&auml;ftskunden im Verh&auml;ltnis zur Migros Z&uuml;rich,</li>
<li>Spezialangebote und Sonderkonditionen f&uuml;r Gesch&auml;ftskunden und&nbsp;</li>
<li>den Leistungsbezug auf Rechnung unter Vorlage der Grosskundenkarte.&nbsp;</li>
</ul>

<p><strong>2. Grosskunden-Kontaktstelle&nbsp;</strong></p>

<p>Der Gesch&auml;ftskunde kann sich zu s&auml;mtlichen administrativen Fragen und Fragen zur Rechnung an die Grosskunden-Kontaktstelle (+41 58 561 58 80, <a href="mailto:gkk@gmz.migros.ch">gkk@gmz.migros.ch</a>) der Migros Z&uuml;rich wenden.</p>

<p><strong>3. Herausgeber, Teilnahmeberechtigte sowie Geb&uuml;hren&nbsp;</strong></p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich ist Herausgeberin der Grosskundenkarte. S&auml;mtliche Rechte in Zusammenhang mit dem Grosskundenkarten-Programm und der Grosskundenkarte bestehen ausschliesslich gegen&uuml;ber der Migros Z&uuml;rich. Eine Teilnahme bei weiteren, am Grosskunden-Programm teilnehmenden Migros Genossenschaften ist m&ouml;glich. Sofern die Teilnahmebedingungen erf&uuml;llt sind, erfolgt eine Freischaltung der weiteren Migros Genossenschaften. Herausgeber ist die Migros Z&uuml;rich. Die weiteren freigeschalteten Migros Genossenschaften sind f&uuml;r die bei ihnen get&auml;tigten Eink&auml;ufe verantwortlich und Ansprechpartner.&nbsp;</p>

<p>Die Grosskundenkarte wird ausschliesslich an Gesch&auml;ftskunden (juristische Personen, Inhaber von Einzelfirmen, Vereine sowie &ouml;ffentlich-rechtliche Institutionen) mit Sitz in der Schweiz nach erfolgreicher Bonit&auml;tspr&uuml;fung abgegeben (nachfolgend &laquo;Grosskunde&raquo; genannt). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Die Migros Z&uuml;rich kann ohne Angabe von Gr&uuml;nden die Zulassung zur Teilnahme verweigern.&nbsp;</p>

<p>Der Grosskunde kann die Anzahl der im Zusammenhang mit seiner Grosskundennummer auszustellenden Grosskundenkarten festlegen sowie bestimmen f&uuml;r welche Gruppe(n) seiner Mitarbeitenden (z.B. Abteilung, Kostenstelle, Projekt) sie ausgestellt werden sollen (nachfolgend &laquo;Grosskunden-Karteninhaber&raquo; genannt). Der Grosskunde hat die von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber &uuml;ber diese AVB zu informieren und daf&uuml;r zu sorgen, dass diese die AVB ebenfalls einhalten.</p>

<p>Mit der Beantragung einer Grosskunden-Karte&nbsp;</p>

<ul>
<li>akzeptiert der Grosskunden-Kontoinhaber die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Grosskunden-Programms der Migros Z&uuml;rich sowie die im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm geltenden Verzugszinsen und Geb&uuml;hren (z.B. f&uuml;r Ersatzkarten bei Verlust/Diebstahl) und&nbsp;</li>
<li>l&auml;sst sich der Grosskunde das Verhalten der von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber im Zusammenhang mit der Verwendung der Grosskundenkarte zurechnen und haftet f&uuml;r die Beachtung dieser AVB durch die von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber.</li>
</ul>

<p>Die Migros Z&uuml;rich beh&auml;lt sich vor, ohne Angabe von Gr&uuml;nden die Er&ouml;ffnung einer Grosskundenkartennummer oder die Herausgabe einer Grosskundenkarte an eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen abzulehnen.</p>

<p>Die Grosskundenkartennummer und die Grosskundenkarten sind grunds&auml;tzlich kostenlos. Die Migros Z&uuml;rich ist jedoch frei, in bestimmten F&auml;llen oder f&uuml;r bestimmte Zusatzleistungen Geb&uuml;hren, wie z.B. Sperrgeb&uuml;hr, Geb&uuml;hren f&uuml;r Ersatzkarten, Verzugszinsen, Mahngeb&uuml;hren etc., zu verlangen.</p>

<p><strong>4. Antrags- und Bonit&auml;tspr&uuml;fung</strong></p>

<p>Der Antragsteller erm&auml;chtigt mit dem Kartenantrag die Migros Z&uuml;rich bzw. den von der Migros Z&uuml;rich Beauftragten s&auml;mtliche f&uuml;r die Pr&uuml;fung des Grosskundenkartenantrags sowie f&uuml;r die Abwicklung der vertraglichen Beziehungen massgeblichen Ausk&uuml;nfte bei Informationsdatenbanken, bei Dritten sowie bei &ouml;ffentlichen &Auml;mtern (z.B. Einwohnerkontrolle, Handelsregisteramt, Betreibungsamt) einzuholen und diesen weiterzugeben.&nbsp;</p>

<p>Nach einer positiven Bonit&auml;tspr&uuml;fung kann die Er&ouml;ffnung der entsprechenden Grosskundenkartennummer und die &Uuml;berlassung der Grosskundenkarte(n) erfolgen, womit der Antragsteller zum &laquo;Grosskunden&raquo; wird.</p>

<p>Der Grosskunde erm&auml;chtigt die Migros Z&uuml;rich bzw. von der Migros Z&uuml;rich Beauftragte, jederzeit eine erneute Bonit&auml;tspr&uuml;fung durchzuf&uuml;hren.</p>

<p><strong>5. Kauf auf Rechnung mit Grosskundenkarte</strong></p>

<p>Durch Vorweisen der Grosskundenkarte und Eingabe des zugeh&ouml;rigen Passcode k&ouml;nnen bei den Akzeptanzstellen der Migros Z&uuml;rich &ndash; im Rahmen der Vorr&auml;tigkeit bzw. Verf&uuml;gbarkeit der infrage stehenden Leistungen sowie im Rahmen von allf&auml;lligen f&uuml;r den Grosskunden geltenden Einkaufslimiten &ndash; Leistungen auf Rechnung des Grosskunden bezogen werden. Auf Rechnung bezogene Ware bleibt bis zur vollst&auml;ndigen Bezahlung Eigentum der Migros Z&uuml;rich.</p>

<p>Ein jeweils aktuelles Verzeichnis aller Akzeptanzstellen, bei denen mit der Grosskundenkarte Leistungen auf Rechnung bezogen werden kann &nbsp;wird dem Grosskunden durch die Grosskunden-Kontaktstelle zur Verf&uuml;gung gestellt. Die Grosskundenkarte kann ausschliesslich bei diesen Stellen eingesetzt werden. Das Sammeln von Cumulus-Punkten, das Einl&ouml;sen von Cumulus-Bons oder Cumulus-Angeboten (z.B. Cumulus-Vorteilscoupons, Bonuscoupons etc.) sind bei Kauf auf Rechnung mit der Grosskundenkarte ausgeschlossen.&nbsp;</p>

<p>Sollte es zu einer berechtigten Warenretoure kommen, wird dem Grosskunden der entsprechende Wert auf die Grosskundennummer gutgeschrieben. Der Betrag wird in keinem Fall bar ausbezahlt und nicht separat &uuml;berwiesen. Dieser wird bei der n&auml;chsten Rechnung als negativer Betrag (=Gutschrift) angezeigt und somit vom Rechnungstotal abgezogen.</p>

<p>Der Grosskunde verpflichtet sich zur Begleichung aller Rechnungen und damit in Zusammenhang stehende Forderungen, welche auf Eink&auml;ufe zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sind, die unter Einsatz der im Zusammenhang mit seinem Grosskundenkartenkonto ausgestellten Grosskundenkarte(n) get&auml;tigt worden sind. Die Geltendmachung von Gew&auml;hrleistungs- oder anderen Anspr&uuml;chen gegen&uuml;ber der Migros Z&uuml;rich entbindet den Grosskunden nicht von der Zahlungspflicht gegen&uuml;ber der Migros Z&uuml;rich. Sollte die Teilnahme bei mehreren Migros Genossenschaften erfolgen, so erh&auml;lt der Grosskunde pro Migros Genossenschaft separate Rechnungen. Die Zahlungen m&uuml;ssen somit pro Migros Genossenschaft erfolgen.</p>

<p>Die im Vormonat bezogenen Leistungen werden bis Mitte des Folgemonats in Rechnung gestellt, zahlbar per Monatsende (Zahlungsziel) ohne Skontoabzug. Die Rechnung gilt als vorbehaltlos anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab deren Zugang schriftlich beanstandet wird. Der beim Einkauf erhaltene Lieferschein (in Form eines Kassenbons) enth&auml;lt eine detaillierte &Uuml;bersicht aller Eink&auml;ufe und erf&uuml;llt die Anforderungen eines Mehrwertsteuerbelegs. Im Falle eines Verlustes besteht die M&ouml;glichkeit, den Lieferschein online abzufragen.</p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich und die Akzeptanzstellen sind in ihrem Entscheid zum Abschluss eines Kaufes auf Rechnung frei und k&ouml;nnen einen solchen ohne Begr&uuml;ndung ablehnen, insbesondere jedoch, wenn sich der Grosskunde in Verzug befindet oder falls erwiesen ist oder ein Verdacht besteht, dass eine Grosskundenkarte zweckwidrig oder missbr&auml;uchlich verwendet wird.</p>

<p>Die Verwendung der Grosskundenkarte f&uuml;r den Erwerb zum Zweck der entgeltlichen Weiterver&auml;usserung der erworbenen Leistungen ist unzul&auml;ssig. Ist erwiesen oder bestehen nach Beurteilung der Migros Z&uuml;rich Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass der Kunde die Grosskundenkarte f&uuml;r den Erwerb von Leistungen zum Zweck der entgeltlichen Wiederver&auml;usserung einsetzt bzw. eingesetzt hat, beh&auml;lt sich die Migros Z&uuml;rich, entsprechend nachfolgend Ziff. 15, den Ausschluss des Grosskunden vom Grosskunden-Programm und die Sperrung der im Zusammenhang mit der Grosskundennummer ausgestellten Grosskundenkarten sowie gegebenenfalls weitere zivil- und strafrechtliche Schritte vor.&nbsp;</p>

<p><strong>6. Grosskunden-Rabatt</strong></p>

<p>Dem Grosskunden werden die im Konditionenblatt definierten Rabatte gew&auml;hrt. Die Rabatte k&ouml;nnen von der Migros Z&uuml;rich jederzeit ge&auml;ndert werden.</p>

<p>Der Grosskundenrabatt gilt auf alle Artikel mit Ausnahme derjenigen Eink&auml;ufe, welche Leistungen betreffen, die von der Rabattberechtigung ausgeschlossen sind. Diese Ausnahmen sind auf dem Konditionen-Blatt im Detail nachzulesen.</p>

<p>Es steht der Migros Z&uuml;rich frei, bestimmte Angebote von der Rabattgew&auml;hrung auszuschliessen (z.B. bei kundenspezifischen Angeboten mit Nettopreisen).</p>

<p><strong>7. Zahlungsverzug</strong></p>

<p>Erfolgt bis zum Zahlungsziel keine oder nur eine unvollst&auml;ndige Zahlung so ist der Grosskunde automatisch in Verzug und schuldet die Verzugszinsen. S&auml;mtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von &uuml;berf&auml;lligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Grosskunden.&nbsp;</p>

<p><strong>8. Einkaufslimiten und Sperrung</strong></p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich kann das Grosskundenkartenkonto und die Grosskundenkarte(n) jederzeit sperren sowie Einkaufslimiten festlegen.</p>

<p>Insbesondere ist vom Grosskunden umgehend, nachdem Mitarbeitende das Unternehmen des Grosskundens verlassen haben, f&uuml;r die auf die betreffenden Mitarbeitenden ausgestellten Grosskundenkarten die Sperrung zu beantragen bzw. einen neuen Passcode zu verlangen.</p>

<p><strong>9. Grosskunden-Spezialangebote</strong></p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich kann nach ihrem freien Ermessen Grosskunden bzw. Grosskundenkarteninhabern spezielle, nicht &uuml;bertragbare, d.h. f&uuml;r Grosskunde bzw. Grosskundenkarteninhaber bestimmte Grosskunden-Angebote unterbreiten. Der Grosskunde stimmt zu, dass ihm und den Grosskundeninhabern auch Angebote Dritter unterbreitet werden d&uuml;rfen.</p>

<p><strong>10. Mitteilungen</strong></p>

<p>Der Grosskunde ist verpflichtet, s&auml;mtliche &Auml;nderungen zu den gemachten Angaben sofort schriftlich der Grosskunden-Kontaktstelle mitzuteilen, insbesondere jede &Auml;nderung seiner Firma oder der Adresse eines Grosskundenkarteninhabers sowie den Austritt von Grosskundenkarteninhabern aus dem Unternehmen des Grosskunden.</p>

<p>Mitteilungen der Migros Z&uuml;rich (namentlich Rechnungen, AVB-&Auml;nderungen, K&uuml;ndigung usw.) gelten als g&uuml;ltig zugestellt, wenn sie an die letzte vom Grosskunde bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.&nbsp;</p>

<p><strong>11. Sicherheit</strong><br />
Die Grosskundenkarte kann ausschliesslich mit Passcode verwendet werden. Sowohl die Grosskundenkarte als auch der Passcode sind von den Grosskundenkarteninhabern sorgf&auml;ltig und insbesondere getrennt voneinander aufzubewahren und weder an Dritte weiterzugeben noch zug&auml;nglich zu machen. F&uuml;r die Geheimhaltung des Passcodes sind die Grosskundenkarteninhaber selbst verantwortlich. Jede Person, welche sich durch Vorweisung einer Grosskundenkarte und Eingabe des zugeh&ouml;rigen Passcodes legitimiert, gilt als berechtigt, Eink&auml;ufe zu t&auml;tigen, und der Grosskunde ist zu deren Bezahlung verpflichtet (oben Ziff. 5 Abs. 4). Die Akzeptanzstellen sind nicht verpflichtet, weitergehende &Uuml;berpr&uuml;fungen in Bezug auf Personen, die die Grosskundenkarte verwenden, durchzuf&uuml;hren. Der Passcode kann nur durch die zugewiesene Kontaktstelle ge&auml;ndert bzw. aktualisiert werden. Es besteht keine M&ouml;glichkeit, einen Passcode frei zu definieren.</p>

<p>Ein Diebstahl oder Verlust sowie Feststellungen missbr&auml;uchlicher Verwendung von Grosskundenkarten m&uuml;ssen unverz&uuml;glich der Grosskunden-Kontaktstelle, entweder telefonisch unter der Nummer +41 58 561 58 80 oder per E-Mail an <a href="mailto:gkk@gmz.migros.ch">gkk@gmz.migros.ch</a>, gemeldet werden. Bei Diebstahl oder Feststellung missbr&auml;uchlicher Verwendung ist zudem umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Kopie des Polizeirapportes ist an die Grosskunden-Kontaktstelle zu mailen.</p>

<p>Die Verwendung der Grosskundenkarte kann von bestehenden Services aus Sicherheitsgr&uuml;nden ausgeschlossen sein (bspw. Selfcheckout).</p>

<p><strong>12. Haftung</strong></p>

<p>Sch&auml;den, welche dem Grosskunden im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung von Grosskundenkarten entstehen, sind vom Grosskunden bzw. von den Grosskundenkarteninhabern zu tragen. Dazu geh&ouml;ren insbesondere Sch&auml;den, die zufolge eines Diebstahls, eines Verlusts oder einer missbr&auml;uchlichen Verwendung von Grosskundenkarten entstehen.</p>

<p>Die Haftung der Migros Z&uuml;rich wird soweit gesetzlich zul&auml;ssig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere f&uuml;r leichte Fahrl&auml;ssigkeit, Zufall, indirekte Sch&auml;den oder Folgesch&auml;den (wie z.B. Nutzungsverluste, Verluste von Auftr&auml;gen oder entgangener Gewinn) sowie Haftung f&uuml;r Hilfspersonen. Wird dem Grosskunden bzw. einem Grosskundenkarteninhaber der Kauf auf Rechnung nicht gew&auml;hrt oder widerrufen, so k&ouml;nnen daraus keine Haftungs- oder sonstigen Anspr&uuml;che gegen die Migros Z&uuml;rich abgeleitet werden. Die Migros Z&uuml;rich haftet insbesondere nicht, wenn eine Akzeptanzstelle eine Grosskundenkarte nicht akzeptiert oder Grosskundenkarten wegen einer technischen St&ouml;rung, der Anpassung von Einkaufslimiten, einer Sperre oder der K&uuml;ndigung nicht verwendet werden k&ouml;nnen.</p>

<p><strong>13. Datenbearbeitung</strong></p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich bearbeitet die Daten des Grosskunden und der Grosskundenkarteninhaber mit Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. In diesem Rahmen werden die Daten des Grosskunden und der Grosskundenkarteninhaber in dem Umfang und zu denjenigen Zwecken bearbeitet, wie dies f&uuml;r die Abwicklung der Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm erforderlich ist.</p>

<p>Mit dem Kartenantrag erkl&auml;rt sich der Grosskunde mit Wirkung f&uuml;r sich selbst sowie f&uuml;r die von ihm bestimmten Grosskundenkarteninhaber damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Grosskundenkartenkonto und den/der Grosskundenkarten anfallenden Daten sowie erg&auml;nzende Daten, die bei der Migros Z&uuml;rich vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der gesamten Migros-Gruppe f&uuml;r Warenkorbanalysen, Analysen der Leistungsbez&uuml;ge (Gesch&auml;ftskundenprofil), f&uuml;r personalisierte Werbeaktionen sowie f&uuml;r Gesch&auml;ftskundenkontakte (z.B. R&uuml;ckrufaktionen) verwendet werden. Zur Migros-Gruppe geh&ouml;ren: der Migros-Genossenschafts-Bund, die Migros-Genossenschaften, den Migros-Genossenschaften und/oder dem Migros-Genossenschafts-Bund geh&ouml;rende Tochterunternehmen, sowie Unternehmen, die mit dem Migros-Genossenschafts-Bund, den Migros-Genossenschaften und/oder den diesen geh&ouml;renden Tochtergesellschaften kooperieren.</p>

<p>Der Grosskunde hat jederzeit das Recht, die Einwilligung auf Verwendung der Daten zu den vorgenannten Werbe- und Marketingzwecken zu widerrufen.&nbsp;</p>

<p>Die zur Leistungserbringung und Vertragserf&uuml;llung notwendigen Daten k&ouml;nnen auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden, unter anderem auch in L&auml;ndern, welche allenfalls nicht &uuml;ber einen gleichwertigen Datenschutz verf&uuml;gen. Es wird vertraglich sichergestellt, dass dabei keine &uuml;ber den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch den bearbeitenden Dritten stattfindet und diese Daten weder f&uuml;r sich verwendet noch einem Dritten weitergibt. Der Grosskunde erkl&auml;rt sich mit der Zustimmung zu diesen AVB&lsquo;s mit dieser Datennutzung einverstanden.</p>

<p>Eine Weitergabe der Daten des Grosskunden oder von Grosskundenkarteninhabern ausserhalb der Migros-Gruppe oder anderen Dritten erfolgt nicht, es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Strafverfolgungs- oder andere Beh&ouml;rden gefordert wird oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen der Migros Z&uuml;rich notwendig ist.</p>

<p>Erg&auml;nzende Erl&auml;uterungen sowie weitere Hinweise k&ouml;nnen der Datenschutzerkl&auml;rung der Migros entnommen werden.&nbsp;</p>

<p><strong>14. Abtretung</strong></p>

<p>Der Grosskunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Grosskunden-Programm auf einen Dritten zu &uuml;bertragen.</p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich kann s&auml;mtliche Rechte bzw. Anspr&uuml;che aus der vertraglichen Beziehung mit dem Grosskunden an Dritte abtreten. Ebenso kann die Migros Z&uuml;rich das ganze Vertragsverh&auml;ltnis wie auch ihre Pflichten ganz oder teilweise an Dritte &uuml;bertragen.</p>

<p><strong>15. K&uuml;ndigung und Ausschluss</strong></p>

<p>Die Teilnahme am Grosskunden-Programm kann vom Grosskunden jederzeit gek&uuml;ndigt werden. Die Migros Z&uuml;rich ist berechtigt, die Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Eine K&uuml;ndigung aus wichtigem Grund ist jederzeit fristlos m&ouml;glich.&nbsp;</p>

<p>Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, mangelnder Bonit&auml;t, Verletzung dieser AVB sowie Verlust der Teilnahmeberechtigung.&nbsp;</p>

<p>Im Falle der K&uuml;ndigung werden die im Zusammenhang mit der Grosskundennummer ausgestellten Grosskundenkarten des Grosskunden per sofort gesperrt. Allf&auml;llige offene Rechnungsbetr&auml;ge werden per sofort f&auml;llig. Die Zahlungs- und Mitteilungspflichten des Grosskunden gelten auch nach einer K&uuml;ndigung bis zur vollst&auml;ndigen Tilgung aller Forderungen der Migros Z&uuml;rich weiter.</p>

<p>Neben der K&uuml;ndigung hat die Migros Z&uuml;rich das Recht, bei wichtigen Gr&uuml;nden jederzeit das Grosskunden-Programm zu sperren. F&uuml;r die Sperrung gen&uuml;gt ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes und die Sperrung ist solange zul&auml;ssig, wie es zur angemessenen Pr&uuml;fung des Sachverhaltes erforderlich ist. Anspr&uuml;che des Grosskunden aufgrund einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.</p>

<p><strong>16. Beendigung Grosskunden-Programm</strong></p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich beh&auml;lt sich das Recht vor, das Grosskunden-Programm jederzeit einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. In einem solchen Fall ist die Migros Z&uuml;rich frei, den Grosskunden-Rabatt in ein neues Programm zu &uuml;bernehmen.</p>

<p><strong>17. Salvatorische Klausel&nbsp;</strong></p>

<p>Sofern einzelne Klauseln dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der &uuml;brigen Regelungen davon unber&uuml;hrt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am n&auml;chsten kommt. Gleiches gilt f&uuml;r eventuelle Regelungsl&uuml;cken.</p>

<p><strong>18. &Auml;nderungen des Grosskunden-Programms oder der AVB&nbsp;</strong></p>

<p>Die aktuell g&uuml;ltigen Allgemeinen Vertragsbedingungen sind ab September 2019 unter <a href="/de.html">https://www.migros.ch/de/genossenschaften/migros-zuerich.html</a> abrufbar.&nbsp;</p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich kann die AVB sowie sonstige Bedingungen im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm jederzeit &auml;ndern. Solche &Auml;nderungen werden dem Grosskunden an die von ihm angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt und gelten als vom Grosskunden genehmigt, sofern der Grosskunde nicht s&auml;mtliche seiner Grosskundenkarten innert 14 Kalendertagen seit der Mitteilung der &Auml;nderungen der Migros Z&uuml;rich zur&uuml;ckgibt und sein Konto k&uuml;ndigt.</p>

<p>Die Migros Z&uuml;rich ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und &Auml;nderungen am Grosskunden-Programm vorzunehmen sowie namentlich bei h&ouml;herer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/Applikationen, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gr&uuml;nde das Grosskunden-Programm vor&uuml;bergehend auszusetzen.</p>

<p><strong>19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand</strong><br />
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter vollst&auml;ndigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen sowie des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand f&uuml;r s&auml;mtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB und dem Grosskunden-Programm ergebenden Streitigkeiten ist Z&uuml;rich.</p>

<p>G&uuml;ltig ab 15. Juni 2019</p>