1. Grosskunden-Programm
Das Grosskunden-Programm ist für Geschäftskunden der Genossenschaft Migros Zürich, Geschäftssitz Zürich (nachfolgend «Migros Zürich» genannt) bestimmt.
Das Grosskunden-Programm umfasst
- eine Kontaktstelle für die Anliegen der Geschäftskunden im Verhältnis zur Migros Zürich,
- Spezialangebote und Sonderkonditionen für Geschäftskunden und
- den Leistungsbezug auf Rechnung unter Vorlage der Grosskundenkarte.
2. Grosskunden-Kontaktstelle
Der Geschäftskunde kann sich zu sämtlichen administrativen Fragen und Fragen zur Rechnung an die Grosskunden-Kontaktstelle (+41 58 561 58 80, gkk@gmz.migros.ch) der Migros Zürich wenden.
3. Herausgeber, Teilnahmeberechtigte sowie Gebühren
Die Migros Zürich ist Herausgeberin der Grosskundenkarte. Sämtliche Rechte in Zusammenhang mit dem Grosskundenkarten-Programm und der Grosskundenkarte bestehen ausschliesslich gegenüber der Migros Zürich. Eine Teilnahme bei weiteren, am Grosskunden-Programm teilnehmenden Migros Genossenschaften ist möglich. Sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Freischaltung der weiteren Migros Genossenschaften. Herausgeber ist die Migros Zürich. Die weiteren freigeschalteten Migros Genossenschaften sind für die bei ihnen getätigten Einkäufe verantwortlich und Ansprechpartner.
Die Grosskundenkarte wird ausschliesslich an Geschäftskunden (juristische Personen, Inhaber von Einzelfirmen, Vereine sowie öffentlich-rechtliche Institutionen) mit Sitz in der Schweiz nach erfolgreicher Bonitätsprüfung abgegeben (nachfolgend «Grosskunde» genannt). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Die Migros Zürich kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme verweigern.
Der Grosskunde kann die Anzahl der im Zusammenhang mit seiner Grosskundennummer auszustellenden Grosskundenkarten festlegen sowie bestimmen für welche Gruppe(n) seiner Mitarbeitenden (z.B. Abteilung, Kostenstelle, Projekt) sie ausgestellt werden sollen (nachfolgend «Grosskunden-Karteninhaber» genannt). Der Grosskunde hat die von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber über diese AVB zu informieren und dafür zu sorgen, dass diese die AVB ebenfalls einhalten.
Mit der Beantragung einer Grosskunden-Karte
- akzeptiert der Grosskunden-Kontoinhaber die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Grosskunden-Programms der Migros Zürich sowie die im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm geltenden Verzugszinsen und Gebühren (z.B. für Ersatzkarten bei Verlust/Diebstahl) und
- lässt sich der Grosskunde das Verhalten der von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber im Zusammenhang mit der Verwendung der Grosskundenkarte zurechnen und haftet für die Beachtung dieser AVB durch die von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber.
Die Migros Zürich behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Eröffnung einer Grosskundenkartennummer oder die Herausgabe einer Grosskundenkarte an eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen abzulehnen.
Die Grosskundenkartennummer und die Grosskundenkarten sind grundsätzlich kostenlos. Die Migros Zürich ist jedoch frei, in bestimmten Fällen oder für bestimmte Zusatzleistungen Gebühren, wie z.B. Sperrgebühr, Gebühren für Ersatzkarten, Verzugszinsen, Mahngebühren etc., zu verlangen.
4. Antrags- und Bonitätsprüfung
Der Antragsteller ermächtigt mit dem Kartenantrag die Migros Zürich bzw. den von der Migros Zürich Beauftragten sämtliche für die Prüfung des Grosskundenkartenantrags sowie für die Abwicklung der vertraglichen Beziehungen massgeblichen Auskünfte bei Informationsdatenbanken, bei Dritten sowie bei öffentlichen Ämtern (z.B. Einwohnerkontrolle, Handelsregisteramt, Betreibungsamt) einzuholen und diesen weiterzugeben.
Nach einer positiven Bonitätsprüfung kann die Eröffnung der entsprechenden Grosskundenkartennummer und die Überlassung der Grosskundenkarte(n) erfolgen, womit der Antragsteller zum «Grosskunden» wird.
Der Grosskunde ermächtigt die Migros Zürich bzw. von der Migros Zürich Beauftragte, jederzeit eine erneute Bonitätsprüfung durchzuführen.
5. Kauf auf Rechnung mit Grosskundenkarte
Durch Vorweisen der Grosskundenkarte und Eingabe des zugehörigen Passcode können bei den Akzeptanzstellen der Migros Zürich – im Rahmen der Vorrätigkeit bzw. Verfügbarkeit der infrage stehenden Leistungen sowie im Rahmen von allfälligen für den Grosskunden geltenden Einkaufslimiten – Leistungen auf Rechnung des Grosskunden bezogen werden. Auf Rechnung bezogene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Migros Zürich.
Ein jeweils aktuelles Verzeichnis aller Akzeptanzstellen, bei denen mit der Grosskundenkarte Leistungen auf Rechnung bezogen werden kann wird dem Grosskunden durch die Grosskunden-Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Die Grosskundenkarte kann ausschliesslich bei diesen Stellen eingesetzt werden. Das Sammeln von Cumulus-Punkten, das Einlösen von Cumulus-Bons oder Cumulus-Angeboten (z.B. Cumulus-Vorteilscoupons, Bonuscoupons etc.) sind bei Kauf auf Rechnung mit der Grosskundenkarte ausgeschlossen.
Sollte es zu einer berechtigten Warenretoure kommen, wird dem Grosskunden der entsprechende Wert auf die Grosskundennummer gutgeschrieben. Der Betrag wird in keinem Fall bar ausbezahlt und nicht separat überwiesen. Dieser wird bei der nächsten Rechnung als negativer Betrag (=Gutschrift) angezeigt und somit vom Rechnungstotal abgezogen.
Der Grosskunde verpflichtet sich zur Begleichung aller Rechnungen und damit in Zusammenhang stehende Forderungen, welche auf Einkäufe zurückzuführen sind, die unter Einsatz der im Zusammenhang mit seinem Grosskundenkartenkonto ausgestellten Grosskundenkarte(n) getätigt worden sind. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen gegenüber der Migros Zürich entbindet den Grosskunden nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Migros Zürich. Sollte die Teilnahme bei mehreren Migros Genossenschaften erfolgen, so erhält der Grosskunde pro Migros Genossenschaft separate Rechnungen. Die Zahlungen müssen somit pro Migros Genossenschaft erfolgen.
Die im Vormonat bezogenen Leistungen werden bis Mitte des Folgemonats in Rechnung gestellt, zahlbar per Monatsende (Zahlungsziel) ohne Skontoabzug. Die Rechnung gilt als vorbehaltlos anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab deren Zugang schriftlich beanstandet wird. Der beim Einkauf erhaltene Lieferschein (in Form eines Kassenbons) enthält eine detaillierte Übersicht aller Einkäufe und erfüllt die Anforderungen eines Mehrwertsteuerbelegs. Im Falle eines Verlustes besteht die Möglichkeit, den Lieferschein online abzufragen.
Die Migros Zürich und die Akzeptanzstellen sind in ihrem Entscheid zum Abschluss eines Kaufes auf Rechnung frei und können einen solchen ohne Begründung ablehnen, insbesondere jedoch, wenn sich der Grosskunde in Verzug befindet oder falls erwiesen ist oder ein Verdacht besteht, dass eine Grosskundenkarte zweckwidrig oder missbräuchlich verwendet wird.
Die Verwendung der Grosskundenkarte für den Erwerb zum Zweck der entgeltlichen Weiterveräusserung der erworbenen Leistungen ist unzulässig. Ist erwiesen oder bestehen nach Beurteilung der Migros Zürich Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde die Grosskundenkarte für den Erwerb von Leistungen zum Zweck der entgeltlichen Wiederveräusserung einsetzt bzw. eingesetzt hat, behält sich die Migros Zürich, entsprechend nachfolgend Ziff. 15, den Ausschluss des Grosskunden vom Grosskunden-Programm und die Sperrung der im Zusammenhang mit der Grosskundennummer ausgestellten Grosskundenkarten sowie gegebenenfalls weitere zivil- und strafrechtliche Schritte vor.
6. Grosskunden-Rabatt
Dem Grosskunden werden die im Konditionenblatt definierten Rabatte gewährt. Die Rabatte können von der Migros Zürich jederzeit geändert werden.
Der Grosskundenrabatt gilt auf alle Artikel mit Ausnahme derjenigen Einkäufe, welche Leistungen betreffen, die von der Rabattberechtigung ausgeschlossen sind. Diese Ausnahmen sind auf dem Konditionen-Blatt im Detail nachzulesen.
Es steht der Migros Zürich frei, bestimmte Angebote von der Rabattgewährung auszuschliessen (z.B. bei kundenspezifischen Angeboten mit Nettopreisen).
7. Zahlungsverzug
Erfolgt bis zum Zahlungsziel keine oder nur eine unvollständige Zahlung so ist der Grosskunde automatisch in Verzug und schuldet die Verzugszinsen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Grosskunden.
8. Einkaufslimiten und Sperrung
Die Migros Zürich kann das Grosskundenkartenkonto und die Grosskundenkarte(n) jederzeit sperren sowie Einkaufslimiten festlegen.
Insbesondere ist vom Grosskunden umgehend, nachdem Mitarbeitende das Unternehmen des Grosskundens verlassen haben, für die auf die betreffenden Mitarbeitenden ausgestellten Grosskundenkarten die Sperrung zu beantragen bzw. einen neuen Passcode zu verlangen.
9. Grosskunden-Spezialangebote
Die Migros Zürich kann nach ihrem freien Ermessen Grosskunden bzw. Grosskundenkarteninhabern spezielle, nicht übertragbare, d.h. für Grosskunde bzw. Grosskundenkarteninhaber bestimmte Grosskunden-Angebote unterbreiten. Der Grosskunde stimmt zu, dass ihm und den Grosskundeninhabern auch Angebote Dritter unterbreitet werden dürfen.
10. Mitteilungen
Der Grosskunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen zu den gemachten Angaben sofort schriftlich der Grosskunden-Kontaktstelle mitzuteilen, insbesondere jede Änderung seiner Firma oder der Adresse eines Grosskundenkarteninhabers sowie den Austritt von Grosskundenkarteninhabern aus dem Unternehmen des Grosskunden.
Mitteilungen der Migros Zürich (namentlich Rechnungen, AVB-Änderungen, Kündigung usw.) gelten als gültig zugestellt, wenn sie an die letzte vom Grosskunde bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.
11. Sicherheit
Die Grosskundenkarte kann ausschliesslich mit Passcode verwendet werden. Sowohl die Grosskundenkarte als auch der Passcode sind von den Grosskundenkarteninhabern sorgfältig und insbesondere getrennt voneinander aufzubewahren und weder an Dritte weiterzugeben noch zugänglich zu machen. Für die Geheimhaltung des Passcodes sind die Grosskundenkarteninhaber selbst verantwortlich. Jede Person, welche sich durch Vorweisung einer Grosskundenkarte und Eingabe des zugehörigen Passcodes legitimiert, gilt als berechtigt, Einkäufe zu tätigen, und der Grosskunde ist zu deren Bezahlung verpflichtet (oben Ziff. 5 Abs. 4). Die Akzeptanzstellen sind nicht verpflichtet, weitergehende Überprüfungen in Bezug auf Personen, die die Grosskundenkarte verwenden, durchzuführen. Der Passcode kann nur durch die zugewiesene Kontaktstelle geändert bzw. aktualisiert werden. Es besteht keine Möglichkeit, einen Passcode frei zu definieren.
Ein Diebstahl oder Verlust sowie Feststellungen missbräuchlicher Verwendung von Grosskundenkarten müssen unverzüglich der Grosskunden-Kontaktstelle, entweder telefonisch unter der Nummer +41 58 561 58 80 oder per E-Mail an gkk@gmz.migros.ch, gemeldet werden. Bei Diebstahl oder Feststellung missbräuchlicher Verwendung ist zudem umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Kopie des Polizeirapportes ist an die Grosskunden-Kontaktstelle zu mailen.
Die Verwendung der Grosskundenkarte kann von bestehenden Services aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen sein (bspw. Selfcheckout).
12. Haftung
Schäden, welche dem Grosskunden im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung von Grosskundenkarten entstehen, sind vom Grosskunden bzw. von den Grosskundenkarteninhabern zu tragen. Dazu gehören insbesondere Schäden, die zufolge eines Diebstahls, eines Verlusts oder einer missbräuchlichen Verwendung von Grosskundenkarten entstehen.
Die Haftung der Migros Zürich wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Zufall, indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen oder entgangener Gewinn) sowie Haftung für Hilfspersonen. Wird dem Grosskunden bzw. einem Grosskundenkarteninhaber der Kauf auf Rechnung nicht gewährt oder widerrufen, so können daraus keine Haftungs- oder sonstigen Ansprüche gegen die Migros Zürich abgeleitet werden. Die Migros Zürich haftet insbesondere nicht, wenn eine Akzeptanzstelle eine Grosskundenkarte nicht akzeptiert oder Grosskundenkarten wegen einer technischen Störung, der Anpassung von Einkaufslimiten, einer Sperre oder der Kündigung nicht verwendet werden können.
13. Datenbearbeitung
Die Migros Zürich bearbeitet die Daten des Grosskunden und der Grosskundenkarteninhaber mit Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. In diesem Rahmen werden die Daten des Grosskunden und der Grosskundenkarteninhaber in dem Umfang und zu denjenigen Zwecken bearbeitet, wie dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm erforderlich ist.
Mit dem Kartenantrag erklärt sich der Grosskunde mit Wirkung für sich selbst sowie für die von ihm bestimmten Grosskundenkarteninhaber damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Grosskundenkartenkonto und den/der Grosskundenkarten anfallenden Daten sowie ergänzende Daten, die bei der Migros Zürich vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der gesamten Migros-Gruppe für Warenkorbanalysen, Analysen der Leistungsbezüge (Geschäftskundenprofil), für personalisierte Werbeaktionen sowie für Geschäftskundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) verwendet werden. Zur Migros-Gruppe gehören: der Migros-Genossenschafts-Bund, die Migros-Genossenschaften, den Migros-Genossenschaften und/oder dem Migros-Genossenschafts-Bund gehörende Tochterunternehmen, sowie Unternehmen, die mit dem Migros-Genossenschafts-Bund, den Migros-Genossenschaften und/oder den diesen gehörenden Tochtergesellschaften kooperieren.
Der Grosskunde hat jederzeit das Recht, die Einwilligung auf Verwendung der Daten zu den vorgenannten Werbe- und Marketingzwecken zu widerrufen.
Die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden, unter anderem auch in Ländern, welche allenfalls nicht über einen gleichwertigen Datenschutz verfügen. Es wird vertraglich sichergestellt, dass dabei keine über den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch den bearbeitenden Dritten stattfindet und diese Daten weder für sich verwendet noch einem Dritten weitergibt. Der Grosskunde erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AVB‘s mit dieser Datennutzung einverstanden.
Eine Weitergabe der Daten des Grosskunden oder von Grosskundenkarteninhabern ausserhalb der Migros-Gruppe oder anderen Dritten erfolgt nicht, es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Strafverfolgungs- oder andere Behörden gefordert wird oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen der Migros Zürich notwendig ist.
Ergänzende Erläuterungen sowie weitere Hinweise können der Datenschutzerklärung der Migros entnommen werden.
14. Abtretung
Der Grosskunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Grosskunden-Programm auf einen Dritten zu übertragen.
Die Migros Zürich kann sämtliche Rechte bzw. Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung mit dem Grosskunden an Dritte abtreten. Ebenso kann die Migros Zürich das ganze Vertragsverhältnis wie auch ihre Pflichten ganz oder teilweise an Dritte übertragen.
15. Kündigung und Ausschluss
Die Teilnahme am Grosskunden-Programm kann vom Grosskunden jederzeit gekündigt werden. Die Migros Zürich ist berechtigt, die Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit fristlos möglich.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, mangelnder Bonität, Verletzung dieser AVB sowie Verlust der Teilnahmeberechtigung.
Im Falle der Kündigung werden die im Zusammenhang mit der Grosskundennummer ausgestellten Grosskundenkarten des Grosskunden per sofort gesperrt. Allfällige offene Rechnungsbeträge werden per sofort fällig. Die Zahlungs- und Mitteilungspflichten des Grosskunden gelten auch nach einer Kündigung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen der Migros Zürich weiter.
Neben der Kündigung hat die Migros Zürich das Recht, bei wichtigen Gründen jederzeit das Grosskunden-Programm zu sperren. Für die Sperrung genügt ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes und die Sperrung ist solange zulässig, wie es zur angemessenen Prüfung des Sachverhaltes erforderlich ist. Ansprüche des Grosskunden aufgrund einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.
16. Beendigung Grosskunden-Programm
Die Migros Zürich behält sich das Recht vor, das Grosskunden-Programm jederzeit einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. In einem solchen Fall ist die Migros Zürich frei, den Grosskunden-Rabatt in ein neues Programm zu übernehmen.
17. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
18. Änderungen des Grosskunden-Programms oder der AVB
Die aktuell gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen sind ab September 2019 unter https://www.migros.ch/de/genossenschaften/migros-zuerich.html abrufbar.
Die Migros Zürich kann die AVB sowie sonstige Bedingungen im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm jederzeit ändern. Solche Änderungen werden dem Grosskunden an die von ihm angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt und gelten als vom Grosskunden genehmigt, sofern der Grosskunde nicht sämtliche seiner Grosskundenkarten innert 14 Kalendertagen seit der Mitteilung der Änderungen der Migros Zürich zurückgibt und sein Konto kündigt.
Die Migros Zürich ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Grosskunden-Programm vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/Applikationen, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe das Grosskunden-Programm vorübergehend auszusetzen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen sowie des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB und dem Grosskunden-Programm ergebenden Streitigkeiten ist Zürich.
Gültig ab 15. Juni 2019