Bike World Wettbewerb
Jetzt bis am Sonntag, 8. September 2024 teilnehmen!
Mit drei richtigen Antworten nimmst du an der Verlosung teil.
Bike World wünscht dir viel Glück!
Wettbewerbsfragen
Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Wettbewerb durch die Beantwortung der Wettbewerbes-Fragen stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Gewinnspielveranstalter: Genossenschaft Migros Zürich, Bike World, Pfingstweidstrasse 101, 8005
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die direkt in die Abwicklung des Wettbewerbs involvierten Personen der Migros sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Gewinnspiels: Am Wettbewerb kann vom 28.4.2024 bis 8.9.2024 um 23:59 Uhr wie folgt teilgenommen werden: Auf zuerich.migros.ch/bikeworld werden die Teilnehmenden aufgefordert, die Wettbewerbsfragen zu beantworten. Mit der korrekten Beantwortung aller Fragen findet eine automatische Teilnahme am Wettbewerb statt.
Die GewinnerInnen werden in der Woche vom 9.9.2024 durch Genossenschaft Migros Zürich nach Zufallsprinzip gezogen. Es werden so lange GewinnerInnen ausgelost, bis alle Preise verteilt sind.
Im Falle eines Gewinnes ist der Preis in einer Bike World Filiale der Genossenschaft Migros Zürich abzuholen. Die Kontaktaufnahme mit den GewinnerInnen erfolgt via E-Mail.
Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.
Gewinn: Unter allen Teilnehmenden verlost die GMZ folgende Preise:
1x Trek Fuel EX 8 XT, 1x Bike World Geschenkkarte Fr. 200.-, 1x Bike World Geschenkkarte Fr. 100.-
Gewinne, die den GewinnerInnen nicht bis spätestens 11.12.2023 zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.
Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird (ausser mit den Gewinnern) keine Korrespondenz geführt.
Pro Person ist nur eine Gewinnspielteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Pro Teilnehmenden kann maximal einmal gewonnen werden. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen.
Die Genossenschaft Migros Zürich behält sich vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn ein Missbrauch oder andere Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen festgestellt werden, und behält sich sämtliche Schritte gegen solche Teilnehmende vor. Die Genossenschaft Migros Zürich ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen an der Website/Wettbewerbs-Applikation vorzunehmen, sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung der Webseite/der Applikation, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar hier https://www.migros.ch/de/datenschutz.html
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).